Tauchen

Grundtauchschein

(ÖWR Taucher *)

(selbständiger Taucher)

Vorbedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Absolventen des Schnorchelscheines II, welche im Besitz des Retterscheines sind, einen Nachweis über 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung vorlegen können und aktiv im ÖWR-Einsatzdienst mitwirken. Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kandidaten einen Übungsumfang von mindestens 10 Tauchgängen (davon drei in Tiefen zwischen 15 und 20 m) im Ausmaß von drei Pressluftstunden zu erbringen (im Freiwasser).

Leistungstauchschein

(ÖWR Taucher **)

(Tauchgruppenleiter)

Vorbedingungen:
Leistungstauchschein-Anwärter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und sollen zumindest 1 Jahr im Besitz des Tauchscheines ÖWR Taucher* sein. Der Nachweis über 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung darf nicht älter als drei Jahre sein. (Auch keines der Module der derzeitigen Modulausbildungen in Erster Hilfe darf älter als drei Jahre sein.) Sie haben vor der Prüfung eine Praxis von insgesamt mindestens 60 Tauchgängen (davon 40 nach Erwerb des ÖWR Tauchscheines *) nachzuweisen (bestätigte Logbucheintragungen). Im Jahr vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen sind Tauchgänge mit einer Unterwasserzeit von insgesamt 12 Stunden, die wenigstens zwei unter erschwerten Bedingungen (z.B. einen Nachtabstieg und einen Tauchgang in fließendem Gewässer) sowie mindestens drei durch Tauchlehrer geführte Abstiege in Tiefen zwischen 30 und 40 m beinhalten, zu absolvieren.

Tauchlehrerassistent

(ÖWR Taucher ***)

(Tauchausbildner 1. Stufe)

Vorbedingungen:
Assistentenanwärter dürfen nicht kürzer als ein Jahr im Besitz des Tauchscheines ÖWR Taucher** sein. Sie müssen nach dieser Prüfung mindestens 40 Tauchgänge (bestätigte Logbucheintragungen) absolviert haben, wovon zumindest 20 eine Tiefe zwischen 30 und 40 m erreichten und die restlichen nicht weniger als 10 m tief waren; außerdem ist die Durchführung von zumindest drei 40-m-Abstiegen in den letzten sechs Monaten nachzuweisen.

Tauchlehrer 1. Stufe

(ÖWR Tauchlehrer *)

(Tauchausbilder 2. Stufe)

Vorbedingungen:
Anwärter auf den Lehrtauchschein 1. Stufe (Mindestalter: 21 Jahre) müssen mindestens sechs Monate als ÖWR-Tauchlehrerassistent tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss mindestens 100 UW-Stunden und 150 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).

Tauchlehrer 2. Stufe

(ÖWR Tauchlehrer **)

(Tauchausbilder 3. Stufe)

Vorbedingungen:
Anwärter auf den Lehrtauchschein 2. Stufe müssen mindestens sechs Monate als Tauchlehrer 1. Stufe tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss zumindest 150 UW-Stunden und 200 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).

Tauchlehrer 3. Stufe

(ÖWR Tauchlehrer ***)

(Senior Tauchausbilder)

Die Mitglieder der ÖWR-Tauchkommission sind zu Tauchlehrern 3. Stufe ernannt und werden aus der Gruppe jener Tauchlehrer 2. Stufe ausgesucht, die zumindest in den vergangenen 3 Jahren aktiv im ÖWR-Einsatz- und Tauchausbildungsbetrieb mitgearbeitet haben und über umfangreiche einschlägige Fachkenntnisse verfügen.