Rettungschwimmen

Der Rettungsschwimmscheine sind Grundvoraussetzung für alle weiteren Tätigkeiten in der ÖWR. Wenn man Rettungsschwimmer in der Wasserrettung sein möchte, kommt man am regelmäßigem Training nicht vorbei. Neben dem aktiven Dienst in der Bäderüberwachung am St. Andräer See, kann man ab dem Leistungsschein mit 16 Jahren erste Erfahrungen im Einsatzdienst der ÖWR sammeln.

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… spielen mit den Gedanken Rettungsschwimmer zu werden?
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Abzeichen

ab vollendetem 13. Lebensjahr

  • 15 min Dauerschwimmen, davon 5 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit
  • 100 m Schwimmen in Überkleidern
  • 15 m Streckentauchen
  • Zweimaliges Tieftauchen (ca. 2-3m) jeweils mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 Minuten
  • Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10m2, bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)
  • Paketsprung aus 2-3 m Höhe
  • je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
  • 50m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser
  • praktische Ausübung der Bergegriffe: Bergen über den Beckenrand und Rautekgriff
  • Kenntnis der Rettungsgeräte
  • Kenntnis der Selbstrettung
  • Kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und paktische Ausführung der Wiederbelebung
  • Kenntnis über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesen

Abzeichen

ab vollendetem 16. Lebensjahr
und Besitz des Helferscheins

  • 30 min Dauerschwimmen, davon 10 min in Rückenlage ohne Armtätigkeit
  • 300 m Schwimmen in Überkleidern
  • 25 m Streckentauchen
  • Dreimaliges Teiftauchen (ca. 3 bis 4m) jeweils mit Heraufholen eines ca. 5kg schweren Gegenstandes innerhalb von 6 Minuten
  • Heraufholen von 6 Tellern oder Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20m2 bei einer Wassertiefe von ca. 2m)
  • Paket- und Kopfsprung aus 3 m Höhe
  • je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet, mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
  • 50m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme jeweils an Land und im Wasser
  • praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.b.Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
  • kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
  • Kenntnis der Selbstrettung
  • Besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
  • Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
  • Kombinierte Rettungsübung

Abzeichen

ab vollendetem 17. Lebensjahr

Schwimmen

  • 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten
  • 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten;
  • 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 min

Rettungstechnik
Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge:

  • 75 m Anschwimmen eines „Opfers“;
  • Ausführung von drei Befreiungsgriffen;
  • je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff.

Kombinierte Rettungsübung
Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt:

  • Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser;
  • 25 m Anschwimmen (Freestyle);
  • Abtauchen und Heraufholen eines „Opfers“ (Rettungspuppe oder Partner) aus mindestens 1,5 m Tiefe;
  • 25 m Retten des „Opfers“.
  • Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach der Rettungsübung!

Streckentauchen

  • 25 m Streckentauchen.

Anwendung und Erklärung von mindestens zwei Rettungsgeräten
(z.B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje oder anderen von der ARGE-ÖWRW anerkannten Rettungsgeräten):

  • Erklärung der Geräte praktische Anwendung der Geräte.

Erste Hilfe-Maßnahmen
Durchführung der folgenden Basismaßnahmen:

  • Gefahren erkennen;
  • Gefahrenstelle absichern, retten, bergen;
  • Notfallcheck;
  • stabile Seitenlage;
  • Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage;
  • Notruf.

Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung:

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene);
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder);
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge).

Erste Hilfe-Maßnahmen:

  • Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung).

Besondere Durchführungsbestimmungen.

Bei der Ausführung der Rettungstechnik (Punkt B) und der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) muss der Retter beim Anschwimmen des „Opfers“ den Kopf so weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt zum „Opfer“ gewährleistet ist.

Im Zuge der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) ist eine Erwachsenen-Reanimation durchzuführen. Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils eine ca. gleich schwerere Person zu retten.
Im Rahmen der Rettungstechnik (Punkt B) sind insgesamt 75 m zu retten, wobei alle 25 m ein Griffwechsel zu erfolgen hat. Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen.