Rettungsschwimmkurs

 

 
Helfer
(ab dem vollendeten 13. Lebensjahr)
 
a. 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit;
b. 100 m Schwimmen in Überkleidern;
c. 15 m Streckentauchen;
d. zweimaliges Tieftauchen (ca. 2 bis 3 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 5 Minuten;
e. Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10m2, bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m);
f. Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe ins Wasser;
g. je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff;

h. 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person;

i. praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser;

 

j. praktische Ausübung der Bergegriffe „Bergen über den Beckenrand“ und „Rautekgriff“;
k. Kenntnis der Rettungsgeräte;
l. Kenntnis der Selbstrettung;
m. kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung;
n. Kenntnisse über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens.
 
Retter
(ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
 
a. 30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit;
b. 300 m Schwimmen in Überkleidern;
c. 25 m Streckentauchen;
d. dreimaliges Tieftauchen (ca. 3 bis 4 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 6 Minuten;
e. Heraufholen von 6 Tellern oder 6 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 m);
f. Paket- und Kopfsprung aus ca. 2-3 m Höhe ins Wasser;
g. je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff;
h. 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person;
i. praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme, jeweils an Land und im Wasser;
j. praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot);
k. kurze Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung;
l. Kenntnis der Selbstrettung;
m. besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen;
n. Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten;
o. Kombinierte Rettungsübung.
 
Lifesaver
(ab dem vollendeten 17. Lebensjahr und Besitz des Retterscheins)
 
A. Schwimmen
a. 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten;
b. 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten;
c. 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 Minuten.
 
B. Rettungstechnik
a. Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge:
– 75 m Anschwimmen eines „Opfers“;
– Ausführung von drei Befreiungsgriffen;
– je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff.
 
C. Kombinierte Rettungsübung
a. Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter
trägt dabei Shorts und T-Shirt:
– Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser;
– 25 m Anschwimmen (Freestyle);
– Abtauchen und Heraufholen eines „Opfers“ (Rettungspuppe oder Partner) aus
mindestens 1,5 m Tiefe;
– 25 m Retten des „Opfers“.
b. Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach

Durchführung von Punkt a. dieser Rettungsübung.

 
D. Streckentauchen

 

a. 25 m Streckentauchen.
E. Anwendung und Erklärung von mindestens zwei Rettungsgeräten
(z.B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje
oder anderen von der ARGE-ÖWRW anerkannten Rettungsgeräten):
a. Erklärung der Geräte;
b. praktische Anwendung der Geräte.
 
F. Erste Hilfe-Maßnahmen
a. Durchführung der folgenden Basismaßnahmen:
– Gefahren erkennen;
– Gefahrenstelle absichern, retten, bergen;
– Notfallcheck;
– stabile Seitenlage;
– Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage;
– Notruf.
b. Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung:
– Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene);
– Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder);
– Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge).
c. Erste Hilfe-Maßnahmen:
– Umgang mit Patienten;
– Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung).